TaxiTarif - Landkreis Wartburgkreis

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Der Taxitarif gilt für das Pflichtfahrgebiet und ist amtlich festgelegt. (Das Pflichtfahrgebiet umfasst einen Radius von ca. 10 km um den Betriebssitz). Im Pflichtfahrgebiet darf der Fahrpreis weder unter-, noch überschritten werden. Fahrten nach außerhalb des Pflichtfahrgebiets werden vereinbart, kommt keine Vereinbarung zustande, gilt der Taxitarif.

 

  • Grundpreis 5,60 €
  • Fahrpreis Werkstags zwischen 6-22 Uhr für den 1. und 2. km 4,00 € ab dem 3. km 3,00 €
  • Fahrpreis Werkstags zwischen 22-06 Uhr für 1. und 2. 4,20 € Fahrpreis ab dem 3. km 3,20 €

Die verkehrs- und kundenbedingten Wartezeiten, die durch den Beförderungsauftrag begründet sind, werden für jede angefangene Stunde mit 42,00 €, anteilig nach Fortschalteinheit, berechnet. Bei kundenbedingten Wartezeiten ist der Fahrgast auf die Wartezeitberechnung aufmerksam zu machen.

 

Zuschläge:

 

  • Werden mehr als 4 Personen befördert oder wurde explizit ein Großraumtaxi geordert kann ein Zuschlag von 8,00 € erhoben werden
  • Für die Beförderung von Kleintieren kann ein Zuschlag von 3,00 € erhoben werden
  • Für die Beförderung von Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität, die in einem Taxi, welches nach DIN 75078 ausgestattet ist,befördert werden, kann ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € erhoben werden.

 Dieser Tarif gilt ab dem 01.10.2024

                                                                                      

Die Preise beinhalten 7% USt, über 50 km 19% USt.